Ein neues Team von Kolleg*innen am Zentralen Schulpsychologischen Dienst (ZSPD) bietet seit dem Schuljahr 2022/23 verstärkt Beratung zu inklusiven Fragestellungen an. Die Kolleg*innen bringen ihre Erfahrungen und Expertise als Schulpsycholog*innen und Sonderpädagog*innen aus verschiedenen Schularten und Beratungsstellen mit und stehen gemeinsam mit den Fachkräften des ZSPD für die Beratung von Eltern, Schüler*innen, Lehrkräften und Schulpsycholog*innen an städtischen Schulen zur Verfügung. Außerdem sind sie Ansprechpartner*innen für die einzelnen städtischen Schulen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule und konzipieren unter anderem Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulpsycholog*innen und Inklusionskoordinator*innen.
Bei weiteren Fragen (oder auch bei Anregungen) erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 089 233 40940.
Das RBS-A-MSI und die Kolleg*innen aus dem Team Inklusion des ZSPD beraten gemeinsam zum inklusiven Schulentwicklungsprozess mit dem Stufenkonzept.
Im bayerischen Schulsystem sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu unterstützen, so dass sie allgemeinbildende oder berufliche Abschlüsse erreichen können.
Die Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Besuch der für sie geeigneten Schulform. Die Schulbegleitung soll behinderungsbedingte Defizite (im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich) kompensieren, so dass eine aktive Teilhabe am Unterricht und Schulleben möglich ist. Sie kann an allen Schulen eingesetzt werden. Der zeitliche Aufwand orientiert sich am Bedarf des Kindes.
Wichtige Fragen zur Schulbegleitung:
- Woher bekomme ich eine Schulbegleitung?
- Wer übernimmt die Kosten?
- Wo stelle ich einen Antrag für eine Schulbegleitung?
- Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) (Link funktioniert nur mit Zugang zur Mebis-Lernplattform) bieten Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Sie arbeiten mit Lehrkräften an Regel- und Förderschulen und mit Erziehungsberechtigten zusammen.
Formen der Unterstützung können sein:
- Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Diagnose)
- Beratung von Lehrkräften und Eltern
- Fortbildung der Lehrkräfte
- Kooperation mit Beratungsstellen und Fachdiensten
Ein Mobiler Sonderpädagogischer Dienst kann angefordert werden, wenn Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung und Motorik Auffälligkeiten zeigen.