Arbeitsfelder:
Schwerpunktthemen:
Geschlechtergerechte Pädagogik
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 Warum wir geschlechtergerechte Pädagogik brauchen Die Gleichberechtigung von Frauen* und Männern* ist im Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 als Staatsziel verankert. Trotz vieler Fortschritte … Geschlechtergerechte Pädagogik weiterlesen
Die Fortbildungsstätte mit Tradition, modernem Standard und prächtiger Lage.