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Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher


Ab 2025 findet die Weiterbildung in einer veränderten Form im Schuljahreszyklus statt.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Ablauf.


Das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement bietet seit 2013 die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an. Das Angebot richtet sich an Kinderpfleger*innen sowie Ergänzungskräfte, die in einer Kindertageseinrichtung der Stadt München arbeiten.

Die Weiterbildung bietet eine erfolgversprechende Möglichkeit, berufsbegleitend den Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in zu erlangen indem die Teilnehmenden auf die Externenprüfung an der städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik vorbereitet werden. 

Diese Maßnahme findet für Mitarbeitende, die in Kindertageseinrichtungen von RBS-KITA-ST und RBS-A4 beschäftigt sind, überwiegend während der Arbeitszeit statt.

Ansprechpartnerinnen:

Sonia Scharrer, sonia.scharrer[at]muenchen.de, (089) 233 – 23894
Claudia Büttner, claudia.buettner[at]muenchen.de, (089) 233 – 23906
Claudia Karbe, claudia.karbe[at]muenchen.de, (089) 233 – 26759

 

Ablauf der Weiterbildung

Start September 2025

  • Anmeldezeitraum: 1. November 2024 bis 28. Februar 2025
  • Versendung der Zu- und Absagen: April 2025
  • Infoveranstaltung für Leitungen: Mai/Juni 2025
  • Einführungsseminar im PI: Ende Juli 2025 (1 Tag)
  • Unterricht: September 2025 bis Mai 2026
  • Reflexionsgruppen: September bis April 2026 (circa alle 2 Monate)
  • Lernwochen: ab April 2026
  • Prüfungen in allen Fächern: März bis Juli 2026
  • Anerkennungsjahr: September 2026 bis August 2027

Start September 2026 

  • Anmeldezeitraum: 3. November 2025 bis 29. Januar 2026
  • Versendung der Zu- und Absagen: März 2026
  • Infoveranstaltung für Leitungen: Mai/Juni 2026
  • Einführungsseminar im PI: Ende Juli 2026 (1 Tag)
  • Unterricht: September 2026 bis Mai 2027
  • Reflexionsgruppen: September bis April 2027 (circa alle 2 Monate)
  • Lernwochen: ab April 2027
  • Prüfungen in allen Fächern: März bis Juli 2027
  • Anerkennungsjahr: September 2027 bis August 2028
Unterrichtsinhalte, -orte und -umfang

Der Unterricht in folgenden Fächern findet in der Regel an 3 festen Tagen in der Woche statt:
Die Stundenangaben sind Maximalangaben.

  • Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (122 Vollzeitstunden)
  • Praxis- und Methodenlehre (PML) mit Gesprächsführung (123 Vollzeitstunden)
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung (49 Vollzeitstunden)
  • Literatur- und Medienpädagogik (30 Vollzeitstunden)
  • Theologie/Religionspädagogik (30 Vollzeitstunden)
  • Politik und Gesellschaft sowie Soziologie (30 Vollzeitstunden)
  • Recht und Organisation (30 Vollzeitstunden)
  • Ökologie/Gesundheitspädagogik (27 Vollzeitstunden)
  • Deutsch (22 Vollzeitstunden)
  • Kunstpädagogik (30 Vollzeitstunden)
  • Werk-, Musik- und Bewegungspädagogik, 2 bis 2,5 Samstagen im Monat (in der Fachakademie) (je 30 Vollzeitstunden)

Zusätzlich:

  • Reflexionsgruppen (6 mal 3 Stunden) finden zusätzlich statt, nicht an den Unterrichtstagen
  • Lernwochen (4 Wochen)
    Teilnehmende aus Einrichtungen in städtischer Trägerschaft erhalten zum regulären Urlaub zusätzlich 2 Wochen Dienstbefreiung für die Prüfungsvorbereitung. Um sich intensiv vorbereiten zu können wird empfohlen, zudem vermehrt Überstunden aufzubauen, um insgesamt 4 Wochen Vorbereitungszeit am Stück frei nehmen zu können. Dies ist eine Vereinbarung mit dem Geschäftsbereich KITA-ST und A4, sollte aber auch frühzeitig mit der Einrichtung abgeklärt werden.

Unterrichtsorte:

  • Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement
    Herrnstraße 19, 81539 München
  • Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik
    Schlierseestraße 47, 81539 München und Ruppertstraße 3, 80337 München
Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen für alle Teilnehmer*innen:

  • Mindestalter bei der Anmeldung für die Weiterbildung: 24 Jahre (Stichtag ist jeweils der 28. Februar in dem Jahr, in dem mit der Weiterbildung begonnen wird)
  • Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung der LH München.
  • Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer deutschen Kindertageseinrichtung zu Beginn der Weiterbildung (bei geringerer Berufserfahrung besteht die Möglichkeit der Teilnahme, sofern Plätze frei sind).
  • Nachweis über mindestens einen mittleren Bildungsabschluss

Teilnahmevoraussetzungen für die unterschiedlichen Zielgruppen:

  • Personen mit Abschluss als Kinderpfleger*in
    • Nachweis über die staatliche Anerkennung als Kinderpfleger*in
    • Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss
  • Personen mit Abschluss einer Qualifizierung als Ergänzungskraft
    • Nachweis über den Abschluss der Qualifizierung als Ergänzungskraft
    • Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss
    • Ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe Informationen zum Sprachniveau)
  • Personen mit Studienabschluss Inland
    • Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
    • Nachweis über den Studienabschluss aus dem Inland
  • Personen mit Studienabschluss Ausland
    • Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
    • Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle über den mittleren Bildungsabschluss
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens Niveaustufe B2 des europäischen Referenzrahmens (z.B. durch einen onSET-Deutsch Einstufungstest der MVHS) nicht älter als 2 Jahre. Ein Sprachniveau annähernd C1 wird jedoch empfohlen (siehe Informationen zum Sprachniveau)
  •  

Bitte beachten Sie:
Personen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben, benötigen eine Bewertung der Bildungsabschlüsse durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule.

Informationen zum Sprachniveau

Zwingend erforderlich sind gute Deutschkenntnisse mindestens auf B2 Niveau des europäischen Referenzrahmens. Aufgrund der umfangreichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird jedoch empfohlen, ein Sprachniveau annähernd C1 anzustreben. Daher ist es sinnvoll, vor der Anmeldung zur Weiterbildung ggf. einen Sprachtest bei der MVHS zu absolvieren und sich dort beraten zu lassen, ob ein Sprachkurs (z.B. zur Verbesserung der Fachsprachkenntnisse) empfehlenswert ist. Für diese Sprachkurse werden Zuschüsse gewährt. 

Beratung zum Sprachniveau/Spracheinstufungstest durch die MVHS:

Die Münchner Volkshochschule bietet dazu den onSET-Deutsch Einstufungstest an. Zur Vorbereitung empfiehlt sich der Beispieltest.

Nach dem Test mit einem anschließenden Beratungsgespräch (beides zusammen maximal 60 Minuten) erhalten Sie ein Zertifikat mit der Einstufung Ihres Sprachniveaus. Bitte sagen Sie bei der Anmeldung zum Test, dass Sie sich für die oben genannter Maßnahme des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement anmelden wollen und bringen Sie alle bisher erworbenen Zeugnisse, Zertifikate etc. mit.

Ort: Bildungszentrum, Einsteinstraße 28

Anmeldung und fachliche Beratung: persönlich oder telefonisch unter  (089) 4 80 06 – 61 69
Gebühr: 10 Euro
Bitte mitbringen: Pass oder Ausweis

Beachten Sie bitte immer auch die aktuelle Hinweise und Termine auf der Homepage der MVHS.

Zuschuss für Deutschkurse:

Für Mitarbeitende der städtischen Kindertageseinrichtungen sind Deutschkurse mit bis zu 160 Euro zuschussfähig. Es können sowohl Kurse zur allgemeinen Verbesserung des Sprach- und Schreibniveaus als auch Kurse speziell für pädagogische Ergänzungskräfte in Kitas bezuschusst werden. Die MVHS gewährt 20 Prozent Preisnachlass für städtische Mitarbeitende. Im Kalenderjahr sind höchstens zwei Kurse zuschussfähig, die nacheinander absolviert werden müssen. Die Deutschkurse finden außerhalb der Dienstzeit statt. Empfehlenswert ist stets die direkte Beratung bei der Münchner Volkshochschule (MVHS), dort wird nach einem Einstufungstest der optimale Kurs empfohlen. Es kann auch ein anderes Institut für den Deutschkurs gewählt werden. Die Zuschussregelung gilt hier ebenso. Genauere Informationen finden Sie im städtischen Intranet unter Formulare Deutschkurs “Zuschuss für pädagogisches und hauswirtschaftliches Personal“. 

Informationen zum Mittleren Bildungsabschluss

Mittlerer Bildungsabschluss (MBA) mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege

Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 1992:

  • Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2,5 ohne Englischprüfung, mit Bescheinigung der Schule haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.

Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 01.08.2011:

  • Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2,5 und Englisch nicht schlechter als Note 3 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss.
    Wenn Sie keine Englischnote haben, dann müssen Sie den Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule (Sprengelschule) in Englisch nachholen und mit mindestens der Note 3 bestehen. Mit dem Zeugnis der Mittelschule müssen Sie zur Ihrer Berufsfachschule für Kinderpflege gehen und dort beide Abschlüsse zusammenführen lassen. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.

Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege ab August 2011:

  • Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 3,0 und Englisch Note 4 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 3 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.

Informationen, dazu wie Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen können, finden Sie auf der Seite der Bildungsberatung des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement.

Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss:

Sie können beim PI-ZKB einen Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss beantragen, wenn

  • die Kosten der Maßnahme höher sind als 500 Euro (zumutbarer Eigenbetrag)
  • der Antrag auf Zuschuss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement vorliegt
  • vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Zusage für eine Bezuschussung und die Höhe des Zuschusses ergangen ist
  • die Maßnahme mit dem Erlangen des mittleren Bildungsabschlusses erfolgreich abgeschlossen wurde
  • das Zeugnis in Kopie und die Rechnung im Original spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme dem Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement zugesandt wurden (die Originalrechnung wird mit einem Vermerk über den gewährten Zuschuss zurückgesandt)

In der Regel wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zum Erlangen des Mittleren Bildungsabschlusses

Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle

Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern

Personen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben, benötigen eine Bewertung der Bildungsabschlüsse durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule.
Bitte gehen Sie dafür wie folgt vor:

  1. Schicken Sie Ihre Anmeldung für die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement und bitten um eine Zweckbescheinigung. Nur in Zusammenhang mit dieser Zweckbescheinigung wird Ihr Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule bearbeitet.
  2. Füllen Sie das Antragsformular der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerisches Landesamts für Schule vollständig aus.
    Im Feld „weitere Angaben zum Zweck der Bewertung“ tragen Sie bitte folgendes ein: „Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in durch das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement der Landeshauptstadt München – Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik“
  3. Legen Sie Ihrer Anmeldung alle einzureichenden Unterlagen, wie im Antragsformular aufgezählt, bei und senden dieses gemeinsam mit der Zweckbescheinigung an:
    Bayerisches Landesamt für Schule – Zeugnisanerkennungsstelle
    Stuttgarter Straße 1
    91710 Gunzenhausen
  4. Sobald Sie den Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule erhalten, senden Sie zur Vervollständigung Ihrer Anmeldung eine Kopie des Nachweises an das PI-ZKB.

Weitere Informationen der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule

Alle wichtigen Informationen rund um die Weiterbildung, u.a. zum Unterricht, Ablauf oder häufig gestellte Fragen (FAQ) entnehmen Sie bitte der Broschüre.

Nächster Anmeldezeitraum: ab 3. November 2025 bis 29. Januar 2026
(nur in diesem Zeitraum sind die Anmeldeformulare hier eingestellt)


Neben der Weiterbildung am Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Abschluss als Erzieher*in zu erreichen, hier finden Sie Beratungs- und Informationsangebote dazu:

Aktuelles aus dem Fachbereich Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrich­tungen – Kontakt

Auf der Kontakt-Seite finden Sie die Kontaktdaten aller Mitarbeiter*innen.