Bei folgenden Pflichtschulungen, sollten die Funktionen der/des Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfer*innen am Kind und Brandschutzbeauftragten, von verschiedenen Personen im Team wahrgenommen werden. Dadurch kann eine gegenseitige Unterstützung und die Unterstützung der Leitung gewährleistet werden.
Die Anmeldung für alle hier aufgeführten Pflichtschulungen erfolgt über die KOI-Anwendung Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass sich jede Person nur selbst anmelden kann und dazu zwingend einen Emailaccount sowie Zugang zu einem Verwaltungsrechner (gegebenenfalls via Token) benötigt.
Jede Kindertageseinrichtung muss nach Vorgabe des Unfallversicherers ein*e
Sicherheitsbeauftragte*n pro Einrichtung benennen. Ein einmaliger Besuch der Fortbildung ist ausreichend.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Gemäß der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und städtischer Dienstanweisung ist KITA verpflichtet, die Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen im Brandschutz, insbesondere im Gebrauch der Feuerlöscher, zu schulen. Die Schulung muss alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Anzahl der Brandschutzhelfer*innen:
- je 2 Kindergruppen eine Person
- bei ungerade Gruppenzahl wird aufgerundet
- in kleinen Einrichtungen müssen 2 Personen geschult sein
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
In dieser Veranstaltung werden Leitungen und stellvertretende Leitungen alle 2 Jahre über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 Infektionsschutzgesetz belehrt. Die Belehrung der Mitarbeiter*innen erfolgt jährlich durch die geschulte Leitung beziehungsweise stellvertretende Leitung und ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen.
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Die Schulungen zur Ersten-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist für alle pädagogischen Mitarbeiter*innen verpflichtend. In jeder Kindertageseinrichtung muss für je 2 Kindergruppen ein*e Ersthelfer*in benannt werden.
- Pädagogische Mitarbeiter*innen müssen alle 4 Jahre geschult werden
- Ersthelfer*innen müssen alle 2 Jahre geschult werden
Die Schulungen findet zentral über das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) oder als Teamschulung statt. Übersicht der Anmeldemöglichkeiten
Teilnehmerkreis:
- Erziehungskräfte
- Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen
- keine Praktikant*innen / Personen im Bundesfreiwilligendienst / Personen im freiwilligen Sozialen Jahr / Aushilfen
Zentrale Schulungen werden im vom PIZKB angeboten und finden an verschiedenen Orten statt. Die Veranstaltungsorte sind beim jeweiligen Termin angegeben.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen
Teamschulungen müssen vollständig von der Einrichtungsleitung organisiert und beantragt werden. In diesem speziellen Fall erfolgt die Organisation nicht über das PIZKB und es können auch keine Räume im PIZKB gebucht werden.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
-
Zunächst wählen Sie einen Anbieter/Träger (Ermächtigte Stelle) aus.
Bitte beachten Sie dazu auch die Drei Schritte zur Inhouse-Schulung KUVB.Wichtig: Es muss sich um den Erste Hilfe Kurs: „Erste Hilfe in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder“ mit 9 Unterrichtseinheiten à 45
Minuten handeln. -
Klären Sie alle Sachverhalte verbindliche mit dem Anbieter/Träger
(Termin, Räumlichkeiten, Material, Anzahl der Teilnehmenden, etc.)Wichtig: Achten Sie bei der Vereinbarung einer Mindestteilnehmendenzahl
darauf, dass diese auch bei kurzfristigen Ausfällen nicht unterschritten wird.
Bei einer Unterschreitung wird der Anbieter/Träger Ihnen in der Regel für die
zu wenigen Teilnehmer*innen eine Rechnung stellen, da nur die anwesenden
Personen mit der KUVB abgerechnet werden können. Ebenso muss im Vorfeld
der Veranstaltung geklärt werden, ob der Anbieter/Träger Zusatzkosten (zum
Beispiel für Anfahrt, Raum, Material) verlangt. Zusatzkosten werden von der
KUVB nicht übernommen. Es gibt genügend Anbieter/Träger, die keine
Zusatzkosten verlangen. -
Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme 2025 aus und senden Sie diese
zur Beantragung der Kostenübernahem an die KUVB.Wichtig: Die Schulung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der
genehmigte Antrag der Einrichtung vorliegt. - Der genehmigte Antrag wird am Schulungstermin dem Lehrpersonal
des Anbieters/Trägers ausgehändigt. - Eine Teilnehmendenliste zur eigenen Dokumentation und für eventuelle
Rückfragen der durchführende Stelle, ist vor Ort im Rahmen der Schulung
zu führen.
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Feride Yesilyurt, Telefon 233- 23 125, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Grundlage hierfür ist die EG Verordnung Nr. 852/2004 und das Infektionsschutzgesetz §43. Die Schulung beinhaltet auch die Themen Hautschutz und Gefahrstoffverordnung.
Je nach Einrichtungsart sind bestimmte Berufsgruppen innerhalb RBS-KITA-ST verpflichtet, einmal jährlich an der Hygieneschulung teilzunehmen.
- in Kindergärten/Horten/Häusern für Kindern mit Kindern über 3 Jahren:
Leitung oder stellvertretende Leitung und hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen - in Kinderkrippen:
Leitung oder stellvertretende Leitung, Koch/Köchin und hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen - in Häusern für Kinder oder KiTZ mit Kindern unter 3 Jahren:
Leitung oder stellvertretende Leitung und hauswirtschaftliche Leitung - in Tagesheimen und heilpädagogischen Tagesstätten:
hauswirtschaftliche Leitung, Hauswirtschafter*in, Koch/Köchin, und hauswirtschaftliche Mitarbeiter*in
Die Stadtquartiersleitungen, Stadtregionsleitungen und Bereichsleitungen (A4) haben die Möglichkeit, an allen Schulungen teilzunehmen.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen:
- für Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen
- für Leitungen und stellvertretende Leitungen, Koch/Köchin, Hauswirtschaftliche Leitungen
- Link zur Online-Schulung (pi-muenchen.de/hygiene)
- Logindaten (wenden Sie sich an Nikolai Flieger pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de um den Benutzernamen und das Kennwort zu erhalten)
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon. 233-24853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Jede Leiter und Steighilfe in der Einrichtung muss einmal jährlich auf ihre Sicherheit überprüft werden. Pro Einrichtung muss ein*e Mitarbeiter*in zur beauftragte Person für Leitern- und Tritteprüfungen geschult werden. Die beauftragte Person berät die Leitung bei der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung der Mitarbeiter*innen in die Nutzung von Steighilfen.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der KOI-Anwendung Anmeldungen
Bei organisatorischen Fragen zu dieser Schulung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 85, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
Frau Hartwig Homburger: arbeitsschutz.kita@muenchen.de; Tel.: 0152-56807756 - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Anja Beetschen-Krippner: a.beetschenkrippner@muenchen.de; Tel.:233–84573
Frau Silke Model: silke.model@muenchen.de; Tel.: 233-83996