Die Anmeldung für alle hier aufgeführten Pflichtschulungen erfolgt über die Veranstaltungsplattform.
Bitte beachten Sie, dass sich jede Person nur selbst anmelden kann. Falls Sie doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab, damit die frei werden Plätze erneut vergeben werden können.
Jede Kindertageseinrichtung muss nach Vorgabe des Unfallversicherers ein*e Sicherheitsbeauftragte*n pro Einrichtung aus dem pädagogischen Personal benennen. Diese Person ist Ansprechpartner für die gesamte Einrichtung. Entsprechend DGUV Vorschrift 2 sind Kolleg*innen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich nicht als Sicherheitsbeauftragte in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Ein einmaliger Besuch der Fortbildung ist ausreichend.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsplattform.
Bei Fragen zur Anmeldung, Termin oder Bescheinigung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
Team “Arbeits- und Gesundheitsschutz”: arbeitsschutz.kita@muenchen.de
Hadwig Homburger Tel.: 0152-56807756 und Gabi Seigner Tel.: 0152-56853426 - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Anja Beetschen-Krippner: a.beetschenkrippner@muenchen.de; Tel.:233–84573
Frau Silke Model: silke.model@muenchen.de; Tel.: 233-83996
Gemäß der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und städtischer Dienstanweisung ist KITA verpflichtet, die Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen im Brandschutz, insbesondere im Gebrauch der Feuerlöscher, zu schulen.
Die Schulung muss alle 4 Jahre aufgefrischt werden. Dabei gilt:
- pro Kindergruppe muss eine Person geschult werden
- bei kleinen Einrichtungen müssen insgesamt 2 Personen geschult werden
- im Hauswirtschaftlichen Bereich ist ein*e Mitarbeitende*r zu schulen
- in den KoGa-/Campusküchen ist die hauswirtschaftliche Betriebsleitung zu schulen
Termine und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsplattform.
Ort: Feuerwache 2 (Sendling), Aidenbachstr. 7, 81379 München
Bei Fragen zur Anmeldung, Termin oder Bescheinigung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
Team “Arbeits- und Gesundheitsschutz”: arbeitsschutz.kita@muenchen.de
Hadwig Homburger Tel.: 0152-56807756 und Gabi Seigner Tel.: 0152-56853426 - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Anja Beetschen-Krippner: a.beetschenkrippner@muenchen.de; Tel.:233–84573
Frau Silke Model: silke.model@muenchen.de; Tel.: 233-83996
In dieser Veranstaltung werden Leitungen und stellvertretende Leitungen alle 2 Jahre über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 Infektionsschutzgesetz belehrt. Die Belehrung der Mitarbeiter*innen erfolgt jährlich durch die geschulte Leitung beziehungsweise stellvertretende Leitung.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsplattform.
Die Schulungen wird sowohl online über Webex, als auch in Präsenz am PIZKB angeboten.
Für die Online-Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung, sowie ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
Bei Fragen zur Anmeldung, Termin oder Bescheinigung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon 233-24 853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
Team “Arbeits- und Gesundheitsschutz”: arbeitsschutz.kita@muenchen.de
Hadwig Homburger Tel.: 0152-56807756 und Gabi Seigner Tel.: 0152-56853426 - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Anja Beetschen-Krippner: a.beetschenkrippner@muenchen.de; Tel.:233–84573
Frau Silke Model: silke.model@muenchen.de; Tel.: 233-83996
Die Schulungen zur Ersten-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist für alle pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen verpflichtend.
Ausgeschlossen sind: Praktikant*innen / Personen im Bundesfreiwilligendienst / Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr / Aushilfen
Alle 4 Jahre müssen die Kenntnisse zur Ersten Hilfe aufgefrischt werden. Abweichend davon müssen Ersthelfer*innen alle 2 Jahre geschult werden. Dabei gilt:
- für je 2 Kindergruppen muss ein*e Ersthelfer*in benannt werden
- für die KoGa-/ Campusküche sollen zwei Ersthelfer*innen (HBL und HaMa) benannt werden
Die Schulungen findet zentral über das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) oder als Teamschulung statt. Übersicht der Anmeldemöglichkeiten
Zentrale Schulungen werden im vom PIZKB angeboten und finden an verschiedenen Orten statt. Die Veranstaltungsorte sind beim jeweiligen Termin angegeben.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsplattform.
Teamschulungen müssen vollständig von der Einrichtungsleitung organisiert und beantragt werden. In diesem speziellen Fall erfolgt die Organisation nicht über das PIZKB und es können auch keine Räume im PIZKB gebucht werden.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
-
Zunächst wählen Sie einen Anbieter/Träger (Ermächtigte Stelle) aus.
Bitte beachten Sie dazu auch die Drei Schritte zur Inhouse-Schulung KUVB.Wichtig: Es muss sich um den Erste Hilfe Kurs: „Erste Hilfe in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder“ mit 9 Unterrichtseinheiten à 45
Minuten handeln. -
Klären Sie alle Sachverhalte verbindliche mit dem Anbieter/Träger
(Termin, Räumlichkeiten, Material, Anzahl der Teilnehmenden, etc.)Wichtig: Achten Sie bei der Vereinbarung einer Mindestteilnehmendenzahl
darauf, dass diese auch bei kurzfristigen Ausfällen nicht unterschritten wird.
Bei einer Unterschreitung wird der Anbieter/Träger Ihnen in der Regel für die
zu wenigen Teilnehmer*innen eine Rechnung stellen, da nur die anwesenden
Personen mit der KUVB abgerechnet werden können. Ebenso muss im Vorfeld
der Veranstaltung geklärt werden, ob der Anbieter/Träger Zusatzkosten (zum
Beispiel für Anfahrt, Raum, Material) verlangt. Zusatzkosten werden von der
KUVB nicht übernommen. Es gibt genügend Anbieter/Träger, die keine
Zusatzkosten verlangen. -
Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme 2025 aus und senden Sie diese
zur Beantragung der Kostenübernahem an die KUVB.Wichtig: Die Schulung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der
genehmigte Antrag der Einrichtung vorliegt. - Der genehmigte Antrag wird am Schulungstermin dem Lehrpersonal
des Anbieters/Trägers ausgehändigt. - Eine Teilnehmendenliste zur eigenen Dokumentation und für eventuelle
Rückfragen der durchführende Stelle, ist vor Ort im Rahmen der Schulung
zu führen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Termin oder Bescheinigung wenden Sie sich bitte an:
Feride Yesilyurt, Telefon 233- 23 125, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
Team “Arbeits- und Gesundheitsschutz”: arbeitsschutz.kita@muenchen.de
Hadwig Homburger Tel.: 0152-56807756 und Gabi Seigner Tel.: 0152-56853426 - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Anja Beetschen-Krippner: a.beetschenkrippner@muenchen.de; Tel.:233–84573
Frau Silke Model: silke.model@muenchen.de; Tel.: 233-83996
Alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Die Schulung beinhaltet auch die Themen Hautschutz und Gefahrstoffverordnung.
Grundlage hierfür ist die EG Verordnung Nr. 852/2004, Lebensmittelhygieneverordnung §4 und das Infektionsschutzgesetz §§42,43. Innerhalb KITA und A4 ist eine jährliche Teilnahme an der Hygieneschulung verpflichtend. Diese erfolgt je nach Berufsgruppen:
Leitung und stellvertretende Leitung:
Die Schulung wird im Pädagogischen Institut in Präsenz oder per Online-Schulung angeboten.
Pädagogische Mitarbeiter*innen (ohne Leitungsfunktion), Praktikant*innen:
Die Schulung findet in der Einrichtung statt und wird von der Leitung / stellvertretende Leitung bzw. in Absprache von der Hauswirtschaftliche Betriebsleitungen (HBL) durchgeführt.
Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen:
- Die Schulung wird im Pädagogischen Institut in Präsenz angeboten.
- Die Schulung wird in der Einrichtung von der Hauswirtschaftlichen Betriebsleitung durchgeführt.
Hauswirtschaftliche Fachkräfte (Köch*innen, HBL):
Die Schulung wird im Pädagogischen Institut in Präsenz angeboten.
Termine und die Anmeldung finden Sie in der Veranstaltungsplattform:
- für Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen
- für Leitungen und stellvertretende Leitungen, Koch/Köchin, Hauswirtschaftliche Leitungen
Die Stadtquartiersleitungen, Stadtregionsleitungen und Bereichsleitungen (A4) haben die Möglichkeit, an allen Schulungen teilzunehmen.
- Link zur Online-Schulung (pi-muenchen.de/hygiene)
- Logindaten (wenden Sie sich an Nikolai Flieger pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de um den Benutzernamen und das Kennwort zu erhalten)
Bei Fragen zur Anmeldung, Termin oder Bescheinigung wenden Sie sich bitte an:
Nikolai Flieger, Telefon. 233-24853, E-Mail: pizkb.kita.rbs[at]muenchen.de
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte
- als Mitarbeiter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen (KITA-ST) an:
die zuständige Fachberatung aus dem Bereich Gesundheit und Versorgung oder zentral an die Fachberatung unter Tel.: 233-84254 bzw. das zentrale Postfach: fb.kita.rbs@muenchen.de - als Mitarbeiter*innen der städtischen TH und HPTs an:
Frau Apfelbeck vom Thema “Ernährung und Verpflegung” über das zentrale Postfach: a4-verpflegung@muenchen.de
Seit 2025 entfällt diese Fortbildung als Pflichtschulung und wird daher nicht mehr über das PIZKB angeboten.