Wir beraten in deutscher Sprache sowie mehrsprachig auf Arabisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Farsi/Dari (Persisch/Afghanisch), Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Russisch, Serbisch, Türkisch und Ukrainisch.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen von Schule und Bildung, z.B. darüber,
- wie man einen Platz an einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten bekommt
- welche verschiedenen Schularten es gibt (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen)
- wie man in eine Schule eintreten kann, wenn man neu aus dem Ausland kommt
- wie man beim Erlernen der deutschen Sprache gefördert wird
- welche besondere Regelungen und Angebote es für Schülerinnen und Schüler gibt, die aus dem Ausland kommen
- welche internationale Kitas und Schulen mit mehrsprachigen Angeboten es in München und Umgebung gibt
- wie man einen Schulabschluss nachholen kann
- wie schulische und berufliche Abschlüsse aus dem Ausland anerkannt werden
- wie man einen Beruf erlernt und sich beruflich weiterqualifiziert
Wir bieten auch (mehrsprachige) Informationsveranstaltungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Fachkräfte an.
Wer neu nach Deutschland kommt, kann oft noch nicht (genügend) Deutsch. Deshalb gibt es an Grundschulen (Klasse 1-4) und Mittelschulen (Klasse 5-9) spezielle Klassen, an den Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland die Sprache lernen können – sogenannte Deutschklassen (sowie zusätzliche Förderung „DeutschPLUS“). Die Klassen sollen nach einer Phase des intensiven Spracherwerbs von einem Jahr den Übergang in eine Regelklasse ermöglichen.
Wenn man Deutsch schon besser kann, aber noch Unterstützung braucht, gibt es an Grundschulen und Mittelschulen sowie auch an einigen Gymnasien und Realschulen Angebote zur Deutschförderung. Schließlich gibt es auch außerhalb der Schule Angebote, die kostenlos oder kostengünstig in Deutsch und anderen Fächern Hilfe anbieten.
Für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene gibt es eine Reihe von Deutschkursen.
Das Gastschulverhältnis in Realschulen und Gymnasien gibt neu zugezogenen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, erst einige Zeit (ca. ein halbes bis ein ganzes Jahr) als „Gast“ am Unterricht teilzunehmen, bis eine Prüfung über die endgültige Aufnahme als reguläre Schülerin und als regulärer Schüler entscheidet.
Eine der zwei bzw. drei am Gymnasium unterrichteten Fremdsprachen kann ab der 7. Klasse durch eine andere Sprache (z.B. die Herkunftssprache) ersetzt werden, wenn im Herkunftsland kein Unterricht in dieser Sprache besucht wurde (bzw. dieser Unterricht nur sehr kurz bzw. unzureichend war). Diese Sprache wird nicht an der Schule unterrichtet, sondern nur zweimal im Jahr geprüft. Entsprechendes gilt für das Fach Englisch in der Realschule ab der 8. Klasse.
Ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden.
Beratung und Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie bei der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen erfolgt über die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung und zur beruflichen Qualifikation gibt es eine Reihe von Angeboten, die sich speziell an Personen aus dem Ausland wenden und beispielsweise Unterstützung in der deutschen Sprache anbieten.
Eine Fülle von Informationen bietet auch unsere Informationssammlung
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