Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat folgende Änderungen / Verschiebungen bekannt gegeben:
I. Mittelschule
Mittlerer Schulabschluss
Die Prüfungen beginnen statt am 16. Juni am 30. Juni 2020. Lediglich im Fach Muttersprache bleibt es beim 17. Juni als Prüfungstermin.
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Die Prüfungen beginnen statt am 22. Juni am 6. Juli 2020. Lediglich im Fach Muttersprache bleibt es beim 18. Juni als Prüfungstermin.
II. Realschule
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 16. Juni am 30. Juni 2020. Die zentralen mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen werden ebenso nach hinten verschoben.
III. Wirtschaftsschule
Die Prüfungen beginnen statt am 27. April am 11. Mai 2020.
IV. Gymnasium: Abitur
Schriftliche Prüfungen
20. Mai: Deutsch
26. Mai: Mathematik
29. Mai: 3. Abiturprüfungsfach (mit Französisch)
Mündliche Prüfungen (Kolloquien)
15. Juni bis 26. Juni 2020
Die mündlichen Zusatzprüfungen werden am 3. Juli 2020 abgeschlossen.
V. FOS/BOS: Fachabitur, Abitur
Schriftliche Prüfungen
18. Juni 2020: Deutsch
19. Juni 2020: Englisch
22. Juni 2020: Mathematik
23. Juni 2020: Profilfach
Ergänzungsprüfung zweite Fremdsprache: 24. Juni 2020
Gruppenprüfung Englisch: vom 18. Mai bis 29. Mai 2020.
Das Zeugnisdatum wird auf den 29. Juli 2020 verschoben.
Die Nachholtermine für die schriftlichen Fachabitur- bzw. Abiturprüfungen werden wie üblich in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt.
VI. Grundschule: Übertritt
Die Einschreibung an den weiterführenden Schulen: vom 18. bis 22. Mai 2020.
Der Probeunterricht: vom 26. bis 28. Mai 2020.
Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai 2020 verlegt.
Die Übertrittszeugnisse werden verschlankt. Es werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes.
Grundlage für das Übertrittszeugnis: die bis zum 13. März 2020 erzielten Noten.
Verpflichtende Proben werden bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert.
Wenn die Schulen am 20. April 2020 wieder öffnen, können die Schülerinnen und Schüler an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen. Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. In der ersten Woche nach den Osterferien sollen noch keine Proben stattfinden.