Ein Instrument zur Erhöhung von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit
Mit der Bedarfsorientierten Budgetierung und dem Erweiterten Sachaufwand werden in der Schulfinanzierung pädagogische Ressourcen bedarfsorientiert gesteuert, um dem engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg entgegenzuwirken. Dies gilt sowohl für kommunale Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt München als auch für staatliche Schulen im Rahmen einer erweiterten Schulaufwandsträgerschaft.
Die Landeshauptstadt investiert in und gestaltet Schulbildung in München
Als größte kommunale Schulträgerin in Deutschland befinden sich 124 Schulen in städtischer Trägerschaft, 36 allgemeinbildende Schulen, 85 berufliche Schulen und drei Schulen des zweiten Bildungswegs (Stand 2019). Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt München – wie andere Kommunen auch – Schulaufwandsträgerin für alle öffentlichen Schulen (neben den städtischen Schulen auch für die staatlichen).
Als freiwillige Leistung investiert die Landeshauptstadt München für eine bedarfsorientierte Ressourcensteuerung im Schulbereich jährlich ca. 3,5 Millionen Euro in die allgemeinbildenden Schulen und weitere ca. 2,5 Millionen Euro in die berufliche Bildung. Die Landeshauptstadt drückt damit ihren Gestaltungswillen für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit aus.
Bedarfsorientierte Budgetierung für kommunale Schulen
Über die Bedarfsorientierte Budgetierung werden städtische Schulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestattet. Diese sollen für passgenaue Förderangebote genutzt werden, um bestehende Bildungsbenachteiligungen auszugleichen (z. B. durch Klassenteilung, Teamteaching, Zusatzunterricht). Neben fachlichen Förderangeboten insbesondere im Deutschunterricht und weiteren Kernfächern sollen auch Lern- und Sozialkompetenzen gestärkt werden (z. B. durch systemisches Schülercoaching). Im Bereich der beruflichen Bildung werden die Stunden auch in der fachtheoretischen Ausbildung eingesetzt. Voraussetzung für alle Fördermaßnahmen ist, dass sie sich an bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler richten und die Erhöhung des Bildungserfolgs zum Ziel haben.
Um den Handlungsspielraum der Schulen zu erhöhen, können die Lehrerwochenstunden teilweise in Finanzmittel umgewandelt werden, um damit anstelle von Lehrkräftepersonal weitere Fördermaßnahmen zu finanzieren (z. B. Sozialpädagogik an Schulen, Honorarkräfte).
Das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement unterstützt die Umsetzung mit entsprechenden Fortbildungsangeboten (z. B. Ausbildung von Lehrkräften zu systemischen Schülercoaches, Zusatzqualifikation „Schule der Vielfalt“, Prozessbegleitung für Lehrkräfte in Klassen mit Bedarfsorientierter Budgetierung).
Bedarfsorientierte Budgetierung für alle städtischen allgemeinbildenden und 36 berufliche Schulen
Die Bedarfsorientierte Budgetierung wurde zum Schuljahr 2012/13 zunächst an vier städtischen allgemeinbildenden Schulen eingeführt (zwei Realschulen, zwei Gymnasien). Die Pilotphase wurde vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wissenschaftlich begleitet. Finanziert wurde die Studie im Rahmen des Programms „Lernen vor Ort“ mit Fördermitteln des Bundes sowie und aus Eigenmitteln der Landeshauptstadt.
Bereits mit dem Schuljahr 2013/14 erfolgte der stufenweise Ausbau auf alle städtischen allgemeinbildenden Schulen und die beiden städtischen Wirtschaftsschulen, der mit dem Schuljahr 2016/17 abgeschlossen wurde. Entsprechend der sozialen Lage der Schülerschaft werden die zusätzlichen Lehrerwochenstunden nach Bedarf auf die Schulen verteilt. Schulen in Stadtquartieren mit großen Herausforderungen erhalten deutlich mehr Stunden als Schulen in Stadtgebieten, die eine privilegiertere Schülerschaft anziehen. Grundlage für die Einteilung der Schulen ist der Sozialindex des Statistischen Amtes.
Die Fortführung in der beruflichen Bildung ermöglichten zwei weitere Stadtratsbeschlüsse: Zum Schuljahr 2016/17 wurde die Bedarfsorientierte Budgetierung an 12 städtischen Berufsschulen eingeführt. Zusätzliche Ressourcen erhalten Ausbildungsberufe, die durch einen überdurchschnittlichen Anteil an Auszubildenden mit geringer schulischer Vorbildung sowie hohe Migrationsanteile, hohe Abbruchquoten und niedrige Prüfungserfolgsquoten gekennzeichnet sind (z. B. Bäcker, Verkäufer, medizinische Fachangestellte). Die Umsetzung wurde von Prof. Dr. Euler (Universität St. Gallen) dreieinhalb Jahre lang wissenschaftlich begleitet (2018 bis 2021).
Zum Schuljahr 2019/20 wurden 22 weitere städtische berufliche Schulen, die durch eine große Heterogenität in der Schülerschaft herausgefordert sind, in die Fördersystematik der Bedarfsorientierten Budgetierung einbezogen (neben weiteren Berufsschulen auch Berufsfachschulen, Fachschulen sowie sämtliche städtische Fach- und Berufsoberschulen). Auch hier wird die wissenschaftliche Begleitung von Prof. Dr. Euler durchgeführt (2022 bis 2025). Damit deckt die Bedarfsorientierte Budgetierung inzwischen neben allen städtischen allgemeinbildenden Schulen auch mehr als ein Drittel der städtischen beruflichen Schulen ab (36 von 85).
Erweiterter Sachaufwand für besonders belastete staatliche Schulen
Der Erweiterte Sachaufwand für staatliche Grund- und Mittelschulen mit besonderen Belastungen wurde im Rahmen der Pilotphase der Bedarfsorientierten Budgetierung erprobt. In die wissenschaftliche Begleitung durch das ISB einbezogen waren auch acht staatliche Schulen mit zusätzlichen Stundenzuweisungen aus dem Staatlichen Integrationszuschlag (sechs Grundschulen, zwei Mittelschulen).
Beim Staatlichen Integrationszuschlag handelt es sich um ein Förderinstrument für Grund- und Mittelschulen in Ballungsräumen des Freistaats. Der Staatliche Integrationszuschlag wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zeitgleich zur Bedarfsorientierten Budgetierung der Landeshauptstadt München eingeführt. Auch er verfolgt das Ziel, unabhängig von der Herkunft gleiche Teilhabechancen zu schaffen.
2017 hat der Münchner Stadtrat beschlossen, den Erweiterten Sachaufwand zu verstetigen. Die in die Förderung einbezogenen Grund- und Mittelschulen werden datenbasiert ermittelt. Der Erweiterte Sachaufwand dient der Flankierung zusätzlicher Stundenzuweisungen durch das Staatliche Schulamt. Damit können Schülerprojekte (z. B. zur Förderung der kulturellen Teilhabe, an außerschulischen Lernorten), Projekte zur Unterstützung der Elternarbeit, aber auch Fachimpulse für die Lehrkräfte zum Umgang mit Bildungsungleichheiten finanziert werden.
Wirkungsorientierte Bildungssteuerung im Schulbereich
Die Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement koordiniert die Umsetzung einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung im Schulbereich entlang folgender Prozessschritte:
- Vergabe der Fördermittel nach transparenten Kriterien; turnusmäßige Überprüfung und Anpassung der zugewiesenen Ressourcen bei sich verändernden Ausgangslagen
- Begleitung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen auf Grundlage der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung
- Monitoring der Umsetzung und der Wirkungen
- Unterstützung des Erfahrungs- und Wissenstransfers zwischen den Schulen
- Referatsübergreifende Vernetzung der Akteure in der städtischen Verwaltung
- Festigung der kommunalen Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
Eine institutionenübergreifende Begleitkommission zur Bedarfsorientierten Budgetierung wurde 2012 eingerichtet. Das Gremium begleitet die Umsetzung auf Leitungsebene.
Stadtratsbeschlüsse
Bedarfsorientierte Budgetierung an städtischen allgemeinbildenden Schulen
2013: Zwischenbericht und Vergabe einer wissenschaftlichen Begleitung
2012: Einführung an vier städtischen Schulstandorten (Pilotphase)
Bedarfsorientierte Budgetierung in der beruflichen Bildung
2018: Ausweitung auf ausgewählte städtische berufliche Schulen mit heterogener Schülerschaft
2016: Einführung an ausgewählten städtischen Berufsschulen