Ab 2025 findet die Weiterbildung in einer veränderten Form im Schuljahreszyklus statt.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Ablauf.
Das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement bietet seit 2013 die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an. Das Angebot richtet sich an Kinderpfleger*innen sowie Ergänzungskräfte, die in einer Kindertageseinrichtung der Stadt München oder bei einem Betriebsträger arbeiten.
Die Weiterbildung bietet eine erfolgversprechende Möglichkeit, berufsbegleitend den Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in zu erlangen indem die Teilnehmenden auf die Externenprüfung an der städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik vorbereitet werden.
Diese Maßnahme findet für Mitarbeitende, die in Kindertageseinrichtungen von RBS-KITA-ST und RBS-A4 beschäftigt sind, überwiegend während der Arbeitszeit statt.
Ansprechpartnerinnen:
Sonia Scharrer, sonia.scharrer[at]muenchen.de, (089) 233 – 23894
Claudia Büttner, claudia.buettner[at]muenchen.de, (089) 233 – 23906
Claudia Karbe, claudia.karbe[at]muenchen.de, (089) 233 – 26759
Start September 2025
- Anmeldezeitraum: 1. November 2024 bis 28. Februar 2025
- Versendung der Zu- und Absagen: April 2025
- Infoveranstaltung für Leitungen: Mai 2025
- Einführungsseminar im PI: Ende Juli 2025 (1 Tag)
- Unterricht: September 2025 bis Mai 2026
- Reflexionsgruppen: September bis April 2026 (circa alle 2 Monate)
- Lernwochen: ab April 2026
- Prüfungen in allen Fächern: März bis Juli 2026
- Anerkennungsjahr: September 2026 bis August 2027
Start September 2026
- Anmeldezeitraum: 1. November 2025 bis 28. Februar 2026
- Versendung der Zu- und Absagen: April 2026
- Infoveranstaltung für Leitungen: Mai 2026
- Einführungsseminar im PI: Ende Juli 2026 (1 Tag)
- Unterricht: September 2026 bis Mai 2027
- Reflexionsgruppen: September bis April 2027 (circa alle 2 Monate)
- Lernwochen: ab April 2027
- Prüfungen in allen Fächern: März bis Juli 2027
- Anerkennungsjahr: September 2027 bis August 2028
Der Unterricht in folgenden Fächern findet in der Regel an 3 festen Tagen in der Woche statt:
Die Stundenangaben sind Maximalangaben.
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (122 Vollzeitstunden)
- Praxis- und Methodenlehre (PML) mit Gesprächsführung (123 Vollzeitstunden)
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung (49 Vollzeitstunden)
- Literatur- und Medienpädagogik (30 Vollzeitstunden)
- Theologie/Religionspädagogik (30 Vollzeitstunden)
- Politik und Gesellschaft sowie Soziologie (30 Vollzeitstunden)
- Recht und Organisation (30 Vollzeitstunden)
- Ökologie/Gesundheitspädagogik (27 Vollzeitstunden)
- Deutsch (22 Vollzeitstunden)
- Kunstpädagogik (30 Vollzeitstunden)
- Werk-, Musik- und Bewegungspädagogik, 2 bis 2,5 Samstagen im Monat (in der Fachakademie) (je 30 Vollzeitstunden)
Zusätzlich:
- Reflexionsgruppen (6 mal 3 Stunden)
- Lernwochen (4 Wochen)
Teilnehmende aus Einrichtungen in städtischer Trägerschaft erhalten zum regulären Urlaub zusätzlich 2 Wochen Dienstbefreiung für die Prüfungsvorbereitung. Um sich intensiv vorbereiten zu können wird empfohlen, zudem vermehrt Überstunden aufzubauen, um insgesamt 4 Wochen Vorbereitungszeit am Stück frei nehmen zu können. Dies ist eine Vereinbarung mit dem Geschäftsbereich KITA-ST und A4, sollte aber auch frühzeitig mit der Einrichtung abgeklärt werden.
Unterrichtsorte:
- Pädagogisches Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement
Herrnstraße 19, 81539 München - Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik
Schlierseestraße 47, 81539 München und Ruppertstraße 3, 80337 München
Teilnahmevoraussetzungen für alle Teilnehmer*innen:
- Mindestalter bei der Anmeldung für die Weiterbildung (Anmeldeschluss: 28.02.): 24 Jahre
- Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung der LH München oder einer Einrichtung in Betriebsträgerschaft.
- Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Kinderpfleger*in oder Ergänzungskraft in einer deutschen Kindertageseinrichtung zu Beginn der Weiterbildung (bei geringerer Berufserfahrung besteht die Möglichkeit der Teilnahme, sofern Plätze frei sind).
- Für Personen mit nicht deutscher Muttersprache, Nachweis über Sprachkenntnisse annähernd der Niveaustufe C1 (onSET-Deutsch Einstufungstest der MVHS) nicht älter als 2 Jahre.
Teilnahmevoraussetzungen für die unterschiedlichen Zielgruppen:
- Personen mit Abschluss als Kinderpfleger*in
Nachweis über die staatliche Anerkennung als Kinderpfleger*in
Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss - Personen mit Abschluss einer Qualifizierung als Ergänzungskraft
Nachweis über den Abschluss der Qualifizierung als Ergänzungskraft
Nachweis über den mittleren Bildungsabschluss - Personen mit Studienabschluss Inland
Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
Nachweis über den Studienabschluss aus dem Inland - Personen mit Studienabschluss Ausland
Zustimmung der Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung
Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle über den mittleren Bildungsabschluss
Bitte beachten Sie:
Personen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben, benötigen eine Bewertung der Bildungsabschlüsse durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule.
Beratung zum Sprachniveau/Spracheinstufungstest durch die MVHS:
Die Münchner Volkshochschule bietet dazu den onSET-Deutsch Einstufungstest an. Zur Vorbereitung empfiehlt sich der Beispieltest.
Nach dem Test mit einem anschließenden Beratungsgespräch (beides zusammen maximal 60 Minuten) erhalten Sie ein Zertifikat mit der Einstufung Ihres Sprachniveaus. Bitte sagen Sie bei der Anmeldung zum Test, dass Sie sich für die oben genannter Maßnahme des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement anmelden wollen und bringen Sie alle bisher erworbenen Zeugnisse, Zertifikate etc. mit.
Ort: Bildungszentrum, Einsteinstraße 28, Raum B1.03
Anmeldung und fachliche Beratung: persönlich oder telefonisch unter (089) 4 80 06 – 61 69
Gebühr: 10 Euro
Bitte mitbringen: Pass oder Ausweis
Beachten Sie bitte immer auch die aktuelle Hinweise und Termine auf der Homepage der MVHS.
Zuschuss für Deutschkurse:
Für Mitarbeitende der städtischen Kindertageseinrichtungen sind Deutschkurse mit bis zu 160 Euro zuschussfähig. Es können sowohl Kurse zur allgemeinen Verbesserung des Sprach- und Schreibniveaus als auch Kurse speziell für pädagogische Ergänzungskräfte in Kitas bezuschusst werden. Die MVHS gewährt 20 Prozent Preisnachlass für städtische Mitarbeitende. Im Kalenderjahr sind höchstens zwei Kurse zuschussfähig, die nacheinander absolviert werden müssen. Die Deutschkurse finden außerhalb der Dienstzeit statt. Empfehlenswert ist stets die direkte Beratung bei der Münchner Volkshochschule (MVHS), dort wird nach einem Einstufungstest der optimale Kurs empfohlen. Es kann auch ein anderes Institut für den Deutschkurs gewählt werden. Die Zuschussregelung gilt hier ebenso. Genauere Informationen finden Sie im städtischen Intranet unter Formulare Deutschkurs “Zuschuss für pädagogisches und hauswirtschaftliches Personal“.
Mittlerer Bildungsabschluss (MBA) mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege
Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 1992:
- Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2,5 ohne Englischprüfung, mit Bescheinigung der Schule haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.
Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege bis 01.08.2011:
- Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 2,5 und Englisch nicht schlechter als Note 3 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss.
Wenn Sie keine Englischnote haben, dann müssen Sie den Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule (Sprengelschule) in Englisch nachholen und mit mindestens der Note 3 bestehen. Mit dem Zeugnis der Mittelschule müssen Sie zur Ihrer Berufsfachschule für Kinderpflege gehen und dort beide Abschlüsse zusammenführen lassen. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 2,5 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.
Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege ab August 2011:
- Bei einem Notendurchschnitt nicht schlechter als Note 3,0 und Englisch Note 4 haben Sie den mittleren Bildungsabschluss. Mit einem Notendurchschnitt schlechter als Note 3 müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen.
Informationen, dazu wie Sie den mittleren Bildungsabschluss nachholen können, finden Sie auf der Seite der Bildungsberatung des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement.
Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss:
Sie können beim PI-ZKB einen Zuschuss zum Mittleren Bildungsabschluss beantragen, wenn
- die Kosten der Maßnahme höher sind als 500 Euro (zumutbarer Eigenbetrag)
- der Antrag auf Zuschuss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement vorliegt
- vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Zusage für eine Bezuschussung und die Höhe des Zuschusses ergangen ist
- die Maßnahme mit dem Erlangen des mittleren Bildungsabschlusses erfolgreich abgeschlossen wurde
- das Zeugnis in Kopie und die Rechnung im Original spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme dem Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement zugesandt wurden (die Originalrechnung wird mit einem Vermerk über den gewährten Zuschuss zurückgesandt)
In der Regel wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zum Erlangen des Mittleren Bildungsabschlusses
Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Personen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben, benötigen eine Bewertung der Bildungsabschlüsse durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule.
Bitte gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Schicken Sie Ihre Anmeldung für die Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in an das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement und bitten um eine Zweckbescheinigung. Nur in Zusammenhang mit dieser Zweckbescheinigung wird Ihr Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule bearbeitet.
- Füllen Sie das Antragsformular der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerisches Landesamts für Schule vollständig aus.
Im Feld „weitere Angaben zum Zweck der Bewertung“ tragen Sie bitte folgendes ein: „Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in durch das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement der Landeshauptstadt München – Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik“ - Legen Sie Ihrer Anmeldung alle einzureichenden Unterlagen, wie im Antragsformular aufgezählt, bei und senden dieses gemeinsam mit der Zweckbescheinigung an:
Bayerisches Landesamt für Schule – Zeugnisanerkennungsstelle
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen - Sobald Sie den Nachweis der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule erhalten, senden Sie zur Vervollständigung Ihrer Anmeldung eine Kopie des Nachweises an das PI-ZKB.
Weitere Informationen der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamts für Schule
Die Landeshauptstadt investiert durch die Weiterbildung am Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement erhebliche Mittel in Ihre berufliche Zukunft. Sie erreichen dadurch einen höherwertigen beruflichen Abschluss, der Sie in eine neue Qualifikationsebene mit entsprechender Bezahlung führt.
Bitte beachten Sie, dass es bei einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Landeshauptstadt München zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen kann. Einen entsprechenden Vertrag mit den Einzelheiten hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung zur Unterschrift, damit binden Sie sich an die Landeshauptstadt München als Träger für 3 Jahre nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Erzieher*innen-Weiterbildung.
Nach bestandener Prüfung müssen die Teilnehmenden das Anerkennungsjahr absolvieren, um den Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher*in zu erlangen. Wenn Sie bisher nur in einem Tätigkeitsfeld (zum Beispiel Krippe/Altersstufe: 0 bis 3 Jährige) gearbeitet haben, wird ein Einrichtungswechsel in ein anderes Tätigkeitsfeld (zum Beispiel Hortbereich/Altersstufe: 6 bis 12 Jährige) zwar grundsätzlich empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Der Wechsel des Tätigkeitsfeldes kann dazu führen, dass Sie Ihre bisherige Einrichtung verlassen müssen.
Der Fahrtweg zum Unterricht und zurück ist keine Dienstzeit, sofern an diesem Tag keine weitere Diensttätigkeit ausgeführt wird. Wenn die Teilnehmenden vor oder nach dem Unterricht in der Dienststelle tätig sind, gilt der Fahrtweg von der Dienststelle zum Unterricht beziehungsweise umgekehrt als Dienstzeit.
Der Unterricht am Samstag wird im Umfang der jeweiligen Unterrichtszeit (maximal 6 Stunden) als Überstunden angerechnet, die Sie in Ihren Lernwochen einbringen können.
Wenn Teilzeitkräfte alle Unterrichtstunden in Dienstzeit besuchen könnten, würden Sie unter Umständen überwiegend aus der erforderlichen praktischen Arbeit der Einrichtung herausfallen. Die Anwesenheit in der Praxis ist unerlässlich, um das im Unterricht Gelernte unmittelbar erproben zu können und so durch Verknüpfung von Theorie und Praxis nutzbar zu machen.
Je nach wöchentlicher Arbeitszeit müssen Sie somit eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Monat in Freizeit einbringen. Die Bemessung der genauen Stundenzahl befindet sich derzeit noch in Klärung. Eine Übersicht dazu wird in Kürze hier eingestellt.
Das erfolgreiche Ablegen der Externenprüfung ist eine sehr umfangreiche und herausfordernde Angelegenheit, die die Teilnehmenden nur mit einem hohen Lernpensum (auch weit über die Unterrichtsstunden hinaus) erreichen können. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits von Anfang an den Unterricht gut vor- und nachzubereiten und sich rechtzeitig vor den Prüfungen zu Lerngruppen zusammenzufinden. Auch der Transfer des neu erlernten Wissens in die praktische Arbeit in der Dienststelle hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf die Prüfung.
Wenn Sie häufig beim Unterricht fehlen, ist das Bestehen der Prüfungen erfahrungsgemäß kaum zu schaffen. Sie erhalten zu Beginn der Weiterbildung eine Übersicht über alle Unterrichtstage. Bitte planen Sie gemeinsam mit Ihrer Einrichtungsleitung und dem Team diese Tage in die der Kita mit ein.
Die Prüfungen werden in der Zeit von April bis Anfang/Mitte Juli abgenommen. Um die Externenprüfung erfolgreich zu bestehen ist es dringend erforderlich, direkt vor den Prüfungen einen Zeitraum für konzentrierte Vorbereitung und Durcharbeiten des Unterrichtsstoffes einzuplanen. Wir empfehlen hierfür einen Zeitraum von 4 Wochen. Je nach Lage der Prüfungstermine können die vier Wochen zur Prüfungsvorbereitung in Absprache mit der Dienststelle gegebenfalls auch anders aufgeteilt werden.
Die Teilnehmenden der Landeshauptstadt München werden hierzu von ihrer Dienststelle freigestellt und erhalten zur Prüfungsvorbereitung 10 zusätzliche Tage Dienstbefreiung (in Stunden entsprechend 2 mal ihrer regelmäßigen Wochenarbeitsstunden). Für die übrigen 10 Arbeitstage (bei einer Vollzeitstelle) müssen sie einen Freizeitausgleich leisten, zum Beispiel durch angesammelte Überstunden oder Urlaubstage.
Während der Weiterbildung sollten keine weiteren Fortbildungen besucht werden, da Sie bereits viele Stunden Unterricht und somit theoretischen Input erhalten. Verpflichtende Fortbildungen können selbstverständlich besucht werden.
Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie einen Erste Hilfe Kurs nachweisen, der nicht älter als 3 Jahre ist.
Wichtig: Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass es sich um einen Erste Hilfe Kurs: „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ mit 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten handelt. Ein anderer Erste Hilfe Kurs wird für die Prüfungsanmeldung nicht akzeptiert.
Das Pädagogische Institut bietet passende Kurse an. Eine Anmeldung ist in der KOI-Anwendung Anmeldungen möglich.
Die verbindliche Regelung zur Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit sieht als eine Möglichkeit der Einbringung sonstige relevante Fortbildungen vor. Da die Weiterbildung zur/zum Erzieher*in bereits eine umfangreiche Arbeitsbefreiung von der Arbeit in der Kindertageseinrichtungen für die Teilnahme am Unterricht (siehe Tabelle) beinhaltet, ist die Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit bereits darin enthalten. Die Stunden für Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit können somit nicht zusätzlich gewährt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Mitarbeitende von KITA-ST als auch von A4.
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist für Sie kostenfrei. Lediglich die Kosten für Fachliteratur müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können Sie bei der Steuererklärung absetzen. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Materialkosten für den Kunst- und Werkunterricht an.
Unter Umständen sind vor oder nach den Unterrichtsstunden von Ihnen Früh- oder Spätdienste zu leisten. In diesem Fall berechnet sich die Arbeitszeit vom Beginn in der Dienststelle beziehungsweise im Unterricht bis zum Ende im Unterricht beziehungsweise in der Dienststelle. Eine entsprechende Pause vor oder nach dem Unterricht ist sicher zu stellen.
Sie tragen die jeweiligen Anfangs- und Endzeiten der Unterrichtsstunden selbständig in Ihren Arbeitszeitnachweis ein, das heißt es wird exakt nach dem jeweiligen Zeitumfang abgerechnet. Je nach Schulungstag und der persönlichen Tagessollarbeitszeit kann dies bedeuten, dass sich Plus- oder Minusstunden ergeben. Wenn Sie den Unterricht vorzeitig verlassen, vermerken Sie die tatsächliche Anwesenheitsstunden in Ihrem Arbeitszeitnachweis. An den Unterrichtstagen ist zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht eine Stunde Pause eingeplant. Sie tragen sich eine halbe Stunde Mittagspause in Ihren Arbeitszeitnachweis ein. Die weitere halbe Stunde ist Dienstzeit und wird genutzt für:
Falls im Stundenplan längere Pause geplant sind, sind alle Zeiten, die über diese eine Stunde hinaus gehen, als Minusstunden im Arbeitsnachweis zu führen. An “halben” Unterrichtstagen, also wenn Sie nur am Vormittag oder nur am Nachmittag Unterricht haben, haben Sie eine halbe Stunde Mittagspause aber keine zusätzliche Zeit zur Vor- oder Nachbereitung.
Falls Sie ein Sprachniveau B2 in Englisch nachweisen können (aktueller Einstufungstest der MVHS, nicht älter als 1 Jahr), besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Prüfung in Englisch abzulegen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Hierzu wird bei der Prüfungsanmeldung ein Antrag gestellt. Es findet kein gesonderter Unterricht statt. Bei Nichtbestehen der Englisch-Prüfung ist der Abschluss nicht gefährdet. Die Prüfung kann auch noch im Folgejahr (im Anerkennungsjahr) abgelegt werden.
Anmeldung:
Anmeldeformular für den nächsten Start im September 2025
Anmeldezeitraum: 1.November 2024 – 28. Februar 2025
Neben der Weiterbildung am Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Abschluss als Erzieher*in zu erreichen, hier finden Sie Beratungs- und Informationsangebote dazu: